Investition in Werte

Drei gute Gründe

1. Investieren in Werte, die bleiben
Sie investieren fernab von volatilen Aktienmärkten in immobile Werte im eigenen Land. Ihre Investition trägt dazu bei, das kulturelle Erbe und damit die Identität der Region und des Landes zu erhalten. Historisch gewachsene Altstädte genießen eine hohe Attraktivität bei BewohnerInnen und BesucherInnen dieser Städte, unabhängig davon, ob es sich um Metropolen oder ländliche Kleinstädte handelt. Die Individualität und Vielfalt unserer gebauten Umgebung trägt zur Verankerung der Menschen in ihrer Region und damit zum Erhalt gesellschaftlicher Stabilität bei.

2. Steuerliche Vorteile
Der Erhalt des kulturellen Erbes hat einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Von staatlicher Seite werden Menschen, die sich diesem Erhalt mit Engagement und finanziellen Mitteln widmen, durch hohe steuerliche Vergünstigungen unterstützt.
So sind alle Aufwendungen zum Erhalt einer solchen Immobilie, also sämtliche Sanierungs- und Modernisierungskosten, steuerlich abzugsfähig. Diese haben in der Regel einen Anteil von 70 – 89 % am Gesamtkaufpreis des Objekts. Dies gilt für EigennutzerInnen ebenso wie für KapitalanlagerInnen.  Bei einer gut geplanten Abstimmung von Investition und zu versteuerndem Einkommen refinanziert sich der Erwerb einer denkmalgeschützten Wohnung ggf. zu 20 – 30 % durch die steuerlichen Einsparungen. (Siehe auch „Denkmal-Afa“)
Darüber hinaus kann die Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei veräußert werden. Die hierdurch realisierte Gewinnmitnahme kann dann in eine nächste Denkmal-Immobilie investiert werden.

3. Sicherheit durch gute Vermietbarkeit, Wertsteigerung und Real-Eigentum
Unsere Erfahrungen und auch diverse Studien zeigen, dass individueller Wohnraum in historischen Gebäuden eine hohe Attraktivität besitzt und von MieterInnen gegenüber Neu- und sonstigen Bestandsgebäuden bevorzugt werden. Dies bewirkt eine höhere Mietrendite und auch eine längere Mietdauer.
Die hochwertig sanierte Immobilie garantiert den KäuferInnen einen hohen Werterhalt und eine stabile Werterhöhung im Laufe der Jahre. Der begrenzte Bestand an denkmalgeschützten Gebäuden sorgt darüber hinaus für einen gleich bleibend hohen Marktwert.
Realeigentum, grundbuchlich gesichert, gewährt eine große individuelle Handlungsfreiheit gegenüber anderen Anlageformen. Sie lässt sich vermieten, selbst nutzen, vererben, beleihen und veräußern.

Denkmal-Afa

Denkmalschutz lohnt sich!

Die Erhaltung und der Schutz unserer Baukultur stellt ohne Zweifel eine gesellschaftlich relevante Aufgabe dar, die auch von der öffentlichen Hand unterstützt wird. Der Staat hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, Firmen und Institutionen bei ihren Bemühungen zum Erhalt dieses kulturellen Erbes zu fördern.

Neben Zuschüssen von Seiten der Denkmalschutzbehörden spielt die steuerliche Entlastung von Investierenden eine große Rolle: Die Denkmal-Afa (gem. § 7i + 7h EStG) ermöglicht die steuerliche Geltendmachung der entstehenden und nachgewiesenen Sanierungs- und Modernisierungskosten, unabhängig um welche Gebäudeart es sich handelt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme sind der anerkannte Denkmal-Status durch das jeweilige Landesdenkmalamt und die schriftliche Abstimmung der auszuführenden Arbeiten. Außerdem muss der/die Steuerbegünstigte Eigentümer:in der Immobilie sein bevor mit der Sanierung begonnen wird.

Konkret:
Die im Zuge der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie entstehenden Modernisierungskosten kann ein Kapitalanleger, der die Immobilie anschließend vermietet, zu 100 % steuerlich geltend machen, verteilt über 12 Jahre. So können in den ersten 8 Jahren jeweils 9% der Modernisierungskosten jährlich abgeschrieben werden und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 %.

Wird die Immobilie vermietet, können auch die Finanzierungskosten in vollem Umfang geltend gemacht werden.

Wird eine Denkmalimmobilie durch den/die Käufer:in selbst genutzt, sind über 10 Jahre hinweg jeweils 9 % der Modernisierungskosten steuerlich abzugsfähig.

Bei einer guten Abstimmung von zu versteuerndem Einkommen und Wohnungsgröße lassen sich etwa 20-30 % der Investitionskosten über die Steuereinsparung refinanzieren.

Darüber hinaus ist die steuerfreie Veräußerung der Immobilie nach 10-12 Jahren möglich.